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ZUCHTPROGRAMM PFAUENZIEGE

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Rassename:            Pfauenziege

Abkürzung:             PFZ VDL-Beschluss: 2018

Gefährdung:             gefährdet

Herkunft:                  Schweiz

Rassengruppe:       Erhaltungsrasse


Äquirasse:   keine

Über die Herkunft der Rasse ist sehr wenig bekannt. Die ersten Aufzeichnungen gab es Ende des 19. Jahrhunderts. Selbst die Bedeutung des Namens ist nicht eindeutig geklärt. Das Wort Pfauenziege hat nichts mit dem Vogel Pfau zu tun. Da die Ziege schwarze Flecken und Streifen an ihren Wangen und Augen hat, nimmt man an, dass diese "Pfaven“ der Rasse ihren Namen gaben. Die Rasse war Anfang des 20. Jahrhunderts in den Schweizer Kantonen Graubünden und im Tessin weit verbreitet. Nachdem sie bei der Rassenbereinigung für Ziegen in der Schweiz 1938 nicht offiziell anerkannt wurde, ging ihr Bestand stark zurück. In Deutschland ist die Rasse nur vereinzelt anzutreffen. Auf
Initiative der schweizerischen Organisation "Pro Specie Rara“, die sich für den Erhalt der Vielfalt einheimischer Nutztiere und Kulturpflanzen einsetzt, schlossen sich die Züchter in einer Interessengemeinschaft zusammen und bildeten regionale Zuchtgenossenschaften. Sie konnten die Anerkennung der Rasse erreichen und den Bestand wieder auf ca. 300 Tiere ausbauen. Verbreitung in den Schweizer Kantonen Graubünden und Tessin. Die Pfauenziege ist eine großrahmige, eher schwere Ziege mit kurzem bis mittellangem, nicht glattem Haarkleid. Die Tiere sind behornt. Die vordere Körperhälfte ist überwiegend weiß mit schwarzen Stiefeln. Von den schwarzen Ohrinnenseiten reichen zwei schwarze Bänder seitlich des Kopfes über die Augen bis zum ebenfalls schwarzen Maul. Die hintere Körperhälfte ist überwiegend schwarz mit
weißen Oberschenkeln, einem weißen Flankenfleck und weißem Schwanz.

Ziegen                                                     Widerristhöhe 70 – 80 cm                           Gewicht 50 – 60 kg

Böcke                                     Widerristhöhe 85 – 95 cm                           Gewicht 75 – 85 kg     

Milchleistung

Da die Rasse in ihren Ursprungsgebieten auch als Milchrasse gehalten wird und um diese Nutzungsrichtung nicht völlig zu verdrängen, ist die zusätzliche Durchführung der Milchleistungsprüfung möglich


Fleischleistung

Pfauenziegen werden aufgrund ihrer guten Mastfähigkeit als Fleischziegen im Herdbuch geführt.

Landschaftspflegeleistung

Eignung für die Landschaftspflege Fruchtbarkeit

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.


2.1. Zuchtziele

Angestrebt wird eine großrahmige Ziege mit guter Mastleistung und rassetypischer Zeichnung.


2.2. Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Männliche und weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.


2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten

Sie werden durch den Zuchtverband erfasst. Der Züchter ist verpflichtet, alle bekannten Untersuchungs-Ergebnisse dem Zuchtverband zur Verfügung zu stellen. Derzeit sind keine Erbfehler bekannt.


3. Zuchtgebiet und Umfang der Zuchtpopulation

Das geografische Gebiet des Zuchtprogramms umfasst das Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesverband der Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V. eingetragenen Tiere der Rasse Pfauenziege. Zum 01.01.2018 sind 1 Bock und 9 Mutterziegen in 1 Zuchtbetrieb. Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (BDZ-Zuchtleitersitzungen). Das Zuchtprogramm ist veröffentlicht unter http://www.schafe-ziegen-rlp.de


4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie des BDZ zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/bdz_richtlinie_leistungspruefungen.pdf Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Anglo-Nubier Ziege durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

• Exterieurbewertung im Feld mit den Merkmalen Rahmen, Form und Bemuskelung. Bei der freiwilligen Züchtung auf Milchleistung kann zusätzlich bei weiblichen Tieren das Merkmal Euterqualität erfasst werden. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.

• Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtziegenverpflichtend

Fleischleistungsprüfung im Feld. Diese ist für männliche und für weibliche Tiere freiwillig. Jeder Züchter kann sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen)beschränken.

Milchleistungsprüfung im Feld (bei Züchtung auf Milchleistung) bei den weiblichen Tieren, ausgewiesen wird die 240-Tage-Leistung: Diese Leistungsprüfung ist freiwillig. Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und werden in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen. Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

• Exterieurbewertung:     Zuchtverband

• Fruchtbarkeitsprüfung im Feld:     Züchter

• Milchleistungsprüfung im Feld:      Züchter oder Beauftragter des Landesverbandes für Leistungsprüfungenin der Tierzucht


5. Zuchtwertschätzung       Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.


6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen der Daten, die vom Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar eV (LKV), Bad Kreuznach bereitgestellt werden bzw. der Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-SchröderWeg 1, 27283 Verden/Aller, info@vit.de). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden, geführt. Der LKV bzw. vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.


7. Zuchtdokumentation  Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.


8. Zuchtbucheinteilung  Das Zuchtbuch für männliche und weibliche Tiere umfasst eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Tiere eine zusätzliche Abteilung (Vorbuch) mit den Klassen C und D.Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht. Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung der Abstammung und Leistung.

Einteilung


Hauptabteilung                                     Klasse A

Anforderungen an männliche Tiere

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung, Ausnahme mütterliche Großmutter mindestens in Klasse C der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Anforderungen an weibliche Tiere

Vater, väterliche Großeltern und mütterlicher Großvater in der Hauptabteilung, Mutter und mütterliche Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Bewertung mit mindestens Zuchtwertklasse II


Hauptabteilung                                   Klasse B

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung, Ausnahme mütterliche Großmutter mindestens in Klasse C der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Vater, väterliche Großeltern und mütterlicher Großvater in der Hauptabteilung, Mutter und mütterliche Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen


Zusätzliche Abteilung                       Klasse C     (Vorbuch)


Vater und väterliche Großeltern in der Hauptabteilung, Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Bewertung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Zusätzliche Abteilung                       Klasse D     (Vorbuch)


als rassetypisch beurteilt Bewertung mit mindestens Zuchtwertklasse II

9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung. Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung. Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,


• die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,

• deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,

• die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen

• (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss und Hodenanomalien).


Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird. Unerwünschte Merkmale führen zu einem Abzug in der Exterieurbewertung, zuchtausschließende Merkmale werden mit einer Exterieurnote kleiner 4 bewertet. Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.


10.  Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.


11.  Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein. Das Zuchtprogramm wurde am 02.10.2018 von Vorstand und Zuchtausschuss beschlossen und tritt am 15.11.2018 in Kraft.

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